§ 1 Allgemeines
Eine Teilnahme am Gewinnspiel der Facebook – Seite „Stadthalle & Eisarena Bremerhaven“ und/oder Instagram-Seite "stadthalleisarenabhv" ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook und/oder Instagram unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook und/oder Instagram.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche und nicht geschäftsunfähige Person, die einen Account bei Facebook und/oder Instagram besitzt. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfalle sein/ihr Name und/oder Bild im Internet veröffentlicht wird. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 3 Gewinn
Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der/Die Gewinner/in wird via Facebook bzw. Instagram oder wie im Gewinnspiel beschrieben von uns benachrichtigt. Der Gewinn muss innerhalb der jeweiligen mitgeteilten Frist persönlich im Ticket-Center der Stadthalle Bremerhaven abgeholt werden, ansonsten verfällt der Gewinn ersatzlos.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
„Foto-/Video-Wettbewerb Malle-Open Air Stadthalle Bremerhaven“
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist: Stadthalle Bremerhaven Veranstaltungs- und Messe GmbH
Stadthalle Bremerhaven Veranstaltungs- und Messe GmbH
Wilhelm-Kaisen-Platz 1, 27576 Bremerhaven
info@stadthalle-bhv.de
(im Folgenden „Veranstalter“).
2. Gegenstand des Gewinnspiels
Der Veranstalter ruft Unternehmen und Betriebe dazu auf, im Rahmen des Gewinnspiels ein kreatives Foto oder Video einzureichen, auf dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des teilnehmenden Betriebs in einem Party-, Mallorca- oder vergleichbaren Urlaubs- bzw. Feier-Outfit zu sehen sind.
Unter allen gültigen Teilnahmen wird von einer vom Veranstalter bestimmten Jury das aus Sicht der Jury beste Foto bzw. Video ausgewählt.
Der Gewinnerbetrieb erhält als Gewinn freien Eintritt für bis zu 300 Personen zu folgendem Konzert:
Malle-Open Air an der Stadthalle Bremerhaven
05.09.2026, ab 16:00 Uhr
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und sonstige Betriebe mit Sitz in Bremerhaven, Bremen, dem Landkreis Cuxhaven und dem Landkreis Wesermarsch.
Die Teilnahme erfolgt durch eine hierzu berechtigte Person im Namen des jeweiligen Betriebs. Die teilnehmende Person versichert mit der Teilnahme, zur Teilnahme für den jeweiligen Betrieb berechtigt zu sein.
Jeder Betrieb darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Mitarbeiter des Veranstalters sowie unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnahmen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
4. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 17.08.2026, 14:50 Uhr und endet am 28.08.2026, 23:59 Uhr.
Teilnahmen, die nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Beitrag auf dem jeweiligen Social-Media-Kanal veröffentlicht wurde.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
Für eine gültige Teilnahme müssen sämtliche nachstehende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die konkrete Gestaltung des Beitrags bleibt dem teilnehmenden Betrieb überlassen. Kreativität und Originalität sind ausdrücklich erwünscht.
6. Auswahl des Gewinners
Der Gewinner wird nicht durch Zufall, sondern durch eine Jury des Veranstalters ausgewählt.
Die Jury bewertet insbesondere:
Die Entscheidung der Jury erfolgt nach freiem Ermessen anhand dieser Kriterien.
Es wird ein Gewinnerbetrieb ermittelt.
Die Entscheidung der Jury ist verbindlich. Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahl des Gewinnerbeitrags ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Gewinn und Begrenzung auf 300 Personen
Der Gewinnerbetrieb erhält freien Eintritt für maximal 300, dem Gewinnerbetrieb zugehörigen, Personen zu der in Ziffer 2 genannten Veranstaltung.
Die maximale Teilnehmerzahl von 300 Personen darf nicht überschritten werden. Der Gewinnerbetrieb hat dem Veranstalter die Anzahl der teilnehmenden Personen sowie gegebenenfalls eine Teilnehmerliste innerhalb der vom Veranstalter vorgegebenen Frist mitzuteilen.
Der Gewinn ist auf die genannte Veranstaltung beschränkt und beinhaltet ausschließlich die Leistungen, die vom Veranstalter ausdrücklich als Bestandteil des Gewinns bezeichnet werden.
Eine Barauszahlung oder ein sonstiger finanzieller Ausgleich des Gewinns ist ausgeschlossen.
Nicht in Anspruch genommene Eintrittsmöglichkeiten verfallen und werden nicht ausgezahlt oder anderweitig vergütet.
Im Fall der Verlegung oder eines Ausfalls der Veranstaltung entfällt der Anspruch auf den Gewinn.
8. Keine Übertragung oder Weitergabe des Gewinns
Der Gewinn ist grundsätzlich an den Gewinnerbetrieb gebunden und darf nicht verkauft, versteigert oder gegen Entgelt an Dritte weitergegeben werden.
Eine Weitergabe der einzelnen Eintrittskarten an Personen außerhalb des Gewinnerbetriebs ist ausgeschlossen.
Eine gewerbliche Nutzung des Gewinns, insbesondere der Weiterverkauf von Eintrittskarten, ist nicht gestattet.
9. Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinnerbetrieb wird nach Ende des Gewinnspiels über den Social-Media-Kanal bzw. über die bei der Teilnahme hinterlassenen Kontaktdaten benachrichtigt.
Der Gewinnerbetrieb hat sich innerhalb von 2 Werktagen nach der Benachrichtigung beim Veranstalter zurückzumelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn anderweitig zu vergeben und einen Ersatzgewinner zu bestimmen.
10. Rechte an den eingereichten Fotos und Videos
Mit der Teilnahme versichert der teilnehmende Betrieb, dass er berechtigt ist, das eingereichte Foto bzw. Video zu veröffentlichen und dem Veranstalter die in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Nutzungsrechte einzuräumen.
Der teilnehmende Betrieb ist insbesondere dafür verantwortlich, dass alle auf dem Foto bzw. Video abgebildeten oder zu hörenden Personen mit der Veröffentlichung und der Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden sind und dass durch die Veröffentlichung keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Der teilnehmende Betrieb stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtungen durch den teilnehmenden Betrieb entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Nutzungsrechte des Veranstalters
Mit der Teilnahme räumt der teilnehmende Betrieb dem Veranstalter an dem eingereichten Foto bzw. Video ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Durchführung, Dokumentation und Bewerbung des Gewinnspiels und der Veranstaltung erforderlich ist.
Dies umfasst insbesondere das Recht,
Eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung des Beitrags erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
12. Unzulässige Inhalte
Nicht zugelassen sind Beiträge, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder insbesondere
enthalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, solche Beiträge ohne vorherige Ankündigung vom Gewinnspiel auszuschließen.
13. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter kann Teilnehmer bzw. Betriebe vom Gewinnspiel ausschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei
Wird ein bereits ermittelter Gewinner nachträglich ausgeschlossen, kann der Veranstalter einen Ersatzgewinner bestimmen.
14. Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels verarbeitet der Veranstalter personenbezogene Daten, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners sowie zur Abwicklung des Gewinns erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter Datenschutz - Stadthalle Bremerhaven enthalten.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel begründet keine Einwilligung in den Erhalt von Werbung oder Newslettern. Eine entsprechende Einwilligung ist gesondert zu erteilen.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle des jeweiligen Social-Media-Dienstes oder sonstige Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereichs, soweit den Veranstalter kein Verschulden trifft.
16. Änderung oder Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, zu ändern oder auszusetzen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu, soweit die Änderung oder Beendigung nicht auf einem vom Veranstalter zu vertretenden Verhalten beruht.
17. Verhältnis zu Social-Media-Plattformen
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird von dieser Plattform weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter.
Es gelten die jeweiligen Nutzungs- und Promotionsbedingungen des genutzten Social-Media-Dienstes.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 17.08.2026